Das Problem des Renault-Protests: Urteil ist Auslegungssache

Der Protest von Renault gegen Racing Point könnte zum Streit der Ansichten ausarten. Weil die Bremsbelüftungen 2019 noch nicht zu den Teilen zählten, die man zwingend selbst konstruieren musste. Wir haben mit dem FIA-Technikchef gesprochen. …

Die Grube hat sich die FIA selbst gegraben. Natürlich ohne zu wissen, dass sie einmal in diese hineinfallen könnte. Im letzten Jahr zählten die Bremsbelüftungen noch nicht zu jenen Komponenten, die ein Team zwingend selbst ohne Hilfe eines Mitbewerbers konstruieren muss. Seit 2020 sind sie Teil der sogenannten „Listed Parts“.


Die Status-Änderung kann bei dem Urteil der Sportkommissare eine große Rolle spielen. Ist ein Vorgang, der bis zum 31. Dezember 2019 noch erlaubt war, aus heutiger Sicht illegal? „Das ist mehr eine philosophische als eine technische Frage“, räumt FIA-Technikchef Nikolas Tombazis ein.


Die Bremsbelüftungen wurden auf Bitten vieler Teams aufgewertet. Die Mehrheit wollte sie in den „Listed Parts“ sehen, weil ihr Einfluss auf die Aerodynamik mit den Jahren immer weiter gestiegen ist. Nicht nur wegen der vielen kleinen Flügel und Deflektoren, die an die Karbonschächte geklebt sind. „Der entscheidende Part für die Aerodynamik spielt sich dort ab, wo die Lufthutze in den Radträger übergeht. Das ist ein besonders sensibler Bereich“, erklärt Tombazis.


Er selbst steht unabhängig vom Fall Racing Point vor der Frage: „Nehmen wir an, ein Team hätte sich 2019 legal die Bremshutzen eines anderen Autos oder Informationen dazu als Vorlage besorgt. Was bedeutet das? Hätten sie diese Information in die Mülltonne werfen sollen? Oder durften sie dieses Wissen in das Design einfließen lassen? Das wird ein komplizierter Fall für die Kommissare.“


Laut Tombazis ist damit zu rechnen, dass Renault aus formalen Gründen ab jetzt bei jedem Rennen gegen Racing Point in gleicher Angelegenheit protestieren wird, und zwar so lange, bis ein endgültiges Urteil gefällt wird.


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