Was sind die steuerlichen Bestimmungen beim Verkauf einer Immobilie in Belgien?

Wenn du eine Immobilie verkaufst, muss für die Ermittlung des steuerpflichtigen Immobiliengewinns zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden werden.

Grundstücksgewinne bei bebauten Grundstücken

Vom Veräußerungspreis werden die Kaufpreise und die Kaufkosten sowie alle Arbeiten, die seit dem Kauf der Immobilie in Belgien durchgeführt wurden, abgezogen. Der Kaufpreis und die Aufwendungen werden für jedes Jahr des Eigentums ab dem Kaufdatum um 5 % aufgewertet. Der Veräußerungsgewinn wird zu einem Satz von 16,5 % zuzüglich des Betrags der Kommunalsteuer erhoben.

Wenn du eine Immobilie verkaufst, muss für die Ermittlung des steuerpflichtigen Immobiliengewinns zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden werden.

Kapitalgewinne auf Grund und Boden

Kapitalgewinne werden nach einer Besitzdauer von mehr als 8 Jahren vollständig entlastet. Wenn die Dauer des Besitzes nicht erfüllt ist, wird der Verkäufer zur Kasse gebeten:

  • Entweder 16,5 %, wenn die Dauer der Besitzentziehung zwischen 5 und 8 Jahren liegt.
  • Entweder 33 %, wenn die Dauer des Eigentumsvorbehalts weniger als 8 Jahre beträgt.

Verfahren – Was sind die Schritte bei einer Verkaufs- und Kauftransaktion?

Der direkte Erwerb einer Immobilie erfolgt, indem der Verkäufer und der Käufer einen Kaufvertrag abschließen. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn sich die beiden über die zu verkaufende Immobilie, den Preis und die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sind.

Der Kaufvertrag wird schriftlich festgehalten. Dieser schriftliche Vertrag kann privat aufgesetzt werden, d.h. ohne Einschaltung eines Notars. Er wird dann gemeinhin als compromis de vente/verkoopscompromis bezeichnet.

Der compromis de vente/verkoopscompromis ist nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vollstreckbar.

Damit die Übertragung des Eigentumsrechts gegenüber Dritten vollstreckbar ist, muss der Verkauf in das Grundbuch, den sogenannten Mortgage Registrar, eingetragen werden. Diese Formalität wird Umschreibung/Overschrijving genannt.

Damit der Verkauf im Hypothekenregister eingetragen werden kann, müssen der Verkäufer und der Käufer normalerweise eine notarielle Urkunde bei einem öffentlichen Notar unterzeichnen.

Der Notar kümmert sich um die Eintragung der Urkunde in das Hypothekenregister.

In der Praxis wird der compromis de vente/verkoopscompromis in einer ersten Phase unterzeichnet. Die Unterzeichnung der notariellen Urkunde findet in einer zweiten Phase statt, die nicht länger als vier Monate dauert. Die Grunderwerbsteuer (siehe Abschnitt 12) ist vor der Eintragung der Urkunde im Hypothekenregister und spätestens vier Monate nach der Unterzeichnung des compromis de vente/verkoopscompromis fällig.

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