Racing Point bestreitet, dass ein Überläufer das Team auf die Spur gebracht hat gegen Renault zu protestieren. Die Geschichte geht vielmehr auf Renaults erste Ausfahrt mit dem R.S.19 in Barcelona zurück. Da lieferte eine Go-Pro auf Daniel Ricciardos Helm verdächtige Bilder.
Renault hat auf eine Berufung gegen die Disqualifikation beim GP Japan verzichtet. Begründung: Es gibt kein zusätzliches Beweismaterial, das Renault entlasten könnte. Außerdem weiß man, dass ein Rekurs gegen ein Urteil der Sportkommissare statistisch betrachtet wenig Aussicht auf Erfolg hätte.
Warum also eine Sache noch einmal durchkauen, die am Image des Teams kratzen könnte. Um das Urteil auf den Punkt zu bringen. Keiner der von Racing Point geäußerten Verdachtsmomente hat sich als relevant erwiesen. Renault hat keine Regeln des Technischen Reglements verletzt.
Trotzdem sind sie schuldig. Bei der Untersuchung wurde offenbar ein weiteres System bei der Regelung der Bremskraft an der Hinterachse entdeckt, von dem Racing Point nichts wusste, das man aber im weitesten Sinn als Fahrhilfe bezeichnen könnte. Und damit verletzt Renault den Paragrafen 27.1. des Sportgesetzes, der verlangt, dass ausschließlich der Fahrer das Auto steuert.
Racing Point-Teammanager Andy Stevenson stellt klar, dass in dem Protest keine detaillierte Erklärung enthalten war, wie Renault das Reglement austrickst: „Das ist nicht unsere Aufgabe. Wir haben unsere Verdachtsmomente vorgebracht und sie aufgelistet. Danach liegt die Beweislast bei Renault. Sie müssen den Sportkommissaren erklären, warum alles legal ist.“
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