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— 02.07.2020
Kippt die StVO-Novelle mit strengen Fahrverboten?
Viele Autofahrer sind empört über die Regelverschärfungen. Nun könnte die StVO-Novelle 2020 direkt vor dem Aus stehen – wegen eines juristischen Formfehlers!
Die schärferen Regeln bei Fahrverboten für Raser könnten schon bald wieder einkassiert werden. Rechtsexperten haben Zweifel, dass bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) alles korrekt über die Bühne gegangen ist – sie sehen einen Formfehler in der Verordnung. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beriet am 2. Juli 2020 in einer Videokonferenz mit den Ländern über die Folgen. Dabei forderte er als Vertreter des Bundes die Länderkollegen auf, ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Nur wenige Stunden später beschloss das Saarland, wegen der rechtlichen Unsicherheiten genau dies zu tun, dort werden Verstöße gegen die StVO weniger stark geahndet. Für eine einheitliche Linie sind aber offenbar weitere Beratungen nötig – ob die neuen Regeln bundesweit vorerst ausgesetzt werden und wie es danach weitergeht, ist zurzeit offen. Grund für die überraschende Kehrtwende: In der StVO-Novelle ist nach allgemeiner Ansicht das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden. Genauer: In der Eingangsformel der Verordnung wurde die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt. Das sieht auch Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt/Main so: „Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechen durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen.“
Ganze Novelle oder nur Fahrverbote unwirksam?
Rechtlich umstritten ist, welche genauen Auswirkungen das haben könnte. Lenhart: „Es ist denkbar, dass deshalb die gesamte Reform unwirksam ist.“ Nach ADAC-Auffassung führt das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen
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