Als „Fahrradminister“ hatte sich Andreas Scheuer im vergangenen Juni bezeichnet, der das Rad als gleichberechtigten Teil des Straßenverkehrs etablieren wolle und dafür Bundesmittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro bereithalte. Experten und Interessenverbände hatten die meisten geplanten Änderungen zwar umgehend als nicht ausreichend oder Blendwerk bezeichnet – und doch: Nach etlichen Experten-, Abstimmungs- und Ausschussrunden ist es nun soweit. Die von Scheuer angekündigte Novelle der Straßenverkehrsordnung passierte den Bundesrat, der allerdings viele größere und kleine Details geändert haben wollte – doch nicht alle Vorschläge überstanden die Abstimmung am Valentinstag. Sind die Änderungen eingearbeitet, kann die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft treten.
Tempolimit
Der Umweltausschuss hatte gegen den erklärten Willen von Verkehrsminister Andreas Scheuer vorgeschlagen: Innerhalb von geschlossenen Ortschaften soll künftig Tempo 30 gelten, auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h. Doch nun bleibt alles wie gehabt: In den Ortschaften Tempo 50 und auf Autobahnen so schnell man will und kann – außer das Tempo ist auf dem Streckenabschnitt per Schilder gedrosselt.
Höhere Bußgelder – nicht nur für Radfahrer und E-Scooter, die auf Gehwegen unterwegs sind
Änderung der StVO
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