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Bei der Fahrschule Pascher im Münchner Osten hatten sie mit dem großen Interesse gerechnet – und sich vorbereitet. Zwei Motorroller mit jeweils 125 Kubikzentimeter Hubraum habe man zusätzlich beschafft, erzählt Stefanie Pascher, nun sind insgesamt sieben derartige Fahrzeuge im Fuhrpark – Leichtkraftroller und Leichtkrafträder. So nennt der Gesetzgeber die 125er. Und er hat zum Jahresbeginn die Führerscheinregeln geändert: Unter bestimmten Voraussetzungen können Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse B) sich nun die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eintragen lassen – und so auch Maschinen mit bis zu 125 Kubik fahren.
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