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Worum geht es im Halle-Prozess?
Verhandelt wird ab diesem Dienstag nicht weniger als einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 9. Oktober 2019 versuchte Stephan B., schwer bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen, in der Gläubige den höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, begingen. Das gelang ihm nur deshalb nicht, weil eine schwere Holztür seinen Angriffen standhielt. Der damals 27-Jährige erschoss dann in der Nähe eine 40 Jahre alte Frau und einen 20-Jährigen. Auf der Flucht verletzte der Täter ein Paar schwer und raubte eine Auto, bevor er nahe Zeitz von zwei Polizisten festgenommen wurde. Das Geschehen streamte B. live ins Internet.
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt sieht in der Tat auch einen „erschreckenden Beleg“ für einen seit längerem gestiegenen Antisemitismus, „der sich sodann als Motivation für rechtsextremistische Straf- und auch Gewalttaten widerspiegelt.“
Warum findet das Verfahren in Magdeburg statt?
Originär zuständig ist das Oberlandesgericht Naumburg. In dessen Gebäude, wie auch in anderen Landgerichten Sachsen-Anhalts, zum Beispiel direkt in Halle, steht jedoch nach Angaben der Justiz kein ausreichend großer Saal zur Verfügung. Daher sei man nach Magdeburg ausgewichen. Saal C 24 des dortigen Landgerichts ist mit 400 Quadratmetern verhältnismäßig groß und bietet so ausreichend Platz für die vielen Prozessbeteiligten, für 50 Zuschauer und 44 Medienvertreter. Auch spielten bei der Auswahl des Saales die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen eine Rolle. 300.000 Euro hat das Land Sachsen-Anhalt für den Prozess zusätzlich in die Hand genommen.
Wie sind die Sicherheitsvorkehrungen?
Immens. Stephan B. hat bereits einen Fluchtversuch aus der Untersuchungshaft unternommen, unter anderem deswegen wird er mit Hand- und Fußfesseln in das Gerichtsgebäude und den Sitzungssaal gebracht. Während der Verhandlung werden nur die Handschellen gelöst. Zudem ist der Angeklagte „durch jeweils mindestens zwei Justizvollzugsbedienstete oder Justizwachtmeister bewachend zu sichern und auf Anordnung der Vorsitzenden in die Verwahrzelle zurückzuführen“, heißt es in der sogenannten sitzungspolizeilichen Anordnung der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens.
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