Corona: Reisebeschränkungen zu Ostern Wohin darf ich jetzt noch fahren?

Das Coronavirus versaut uns auch die Osterreise, wegen der Pandemie gelten strenge Vorschriften. Was ist für Auto- und Motorradfahrer erlaubt und was nicht? …

— 11.04.2020

Wohin darf ich jetzt noch fahren?

Das Coronavirus versaut uns auch die Osterreise, wegen der Pandemie gelten strenge Vorschriften. Was ist für Auto- und Motorradfahrer erlaubt und was nicht?

„Eine Pandemie kennt keine Feiertage.“ Sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel – und appellierte an alle, gemäß den geltenden Regeln Kontakte zu reduzieren und zu Hause zu bleiben. Konkret: Urlaub und Besuche zu Ostern sollen wegen des neuen Coronavirus ausfallen. Also auch Ausflüge, viele Autofahrten sind nicht mehr erlaubt. Eine generelle Ausgangssperre gibt es aber nicht. Selbst in den Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung (Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) ist es erlaubt, das Auto zu nutzen, um zum Beispiel damit einzukaufen.

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Grundlage aller Bestimmungen sollte eigentlich ein Beschlusspapier der Bundesregierung vom 22. März 2020 sein. Darin stehen aber nur Empfehlungen – die Ausführung ist Sache der Länder. So informiert zum Beispiel Nordrhein-Westfalen: „Alle Bürgerinnen und Bürger sind (…) aufgerufen, Reisen grundsätzlich nur dann zu unternehmen, wenn sie aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind.“

Die Gründe sind nachzuweisen

Bayern formuliert es ähnlich streng: „Sie dürfen das Auto als Fortbewegungsmittel dafür nutzen, um von Ihrem Zuhause, also Ort A, nach B zu kommen, sofern Sie für B einen triftigen Grund haben“, so eine Sprecherin des Bayerischen Staatsministeriums. Eine reine Spritztour sei nicht erlaubt. Triftige Gründe sind in Bayern zum Beispiel „der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen„. Ob deren

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