Nach Ausfall von Präsidentenwahl: Polnische Regierung erhält 60-Tages-Frist

Eigentlich sollte Polen am Sonntag seinen Präsidenten wählen. Doch die Wahl fiel aus, auch wenn sie niemand abgesagt hatte. Nun soll sie innerhalb von 60 Tagen nachgeholt werden. Der Streit zwischen Regierung und Opposition schwelt damit weiter. …

Eigentlich sollte Polen am Sonntag seinen Präsidenten wählen. Doch die Wahl fiel aus, auch wenn sie niemand abgesagt hatte. Nun soll sie innerhalb von 60 Tagen nachgeholt werden. Der Streit zwischen Regierung und Opposition schwelt damit weiter.

Die wegen der Corona-Krise ausgefallene Präsidentschaftswahl in Polen soll bis Ende Juli nachgeholt werden. Die nationale Wahlkommission entschied nach eigenen Angaben am Sonntagabend, dass der Sprecher des Unterhauses innerhalb der nächsten 14 Tage einen neuen Wahltermin festsetzen müsse. Der Termin müsse wiederum innerhalb von 60 Tagen nach seiner Verkündigung liegen. Die Wahl hatte am Sonntag stattfinden sollen, die Wahllokale blieben jedoch geschlossen. Formal war die Wahl allerdings weder verschoben noch abgesagt worden.

Hintergrund war ein Streit zwischen der Regierung und der Opposition in Warschau über eine verfassungskonforme Lösung für den Urnengang. Die nationalkonservative Regierung hatte auf eine offizielle Verschiebung der Wahl unter Bezeichnung der Corona-Pandemie als „Naturkatastrophe“ verzichtet. Zur Begründung erklärte die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), dass sich das Coronavirus nicht stark genug in Polen ausgebreitet habe, um eine solche Argumentation zu rechtfertigen.

Zudem könnten laut PiS Konzerne im Falle eines Naturkatastrophenzustands Schadenersatzzahlungen einfordern. Die Wahlkommission stellte daraufhin am Sonntagabend in einer Resolution formell fest, dass es am Wahltag nicht möglich gewesen sei, für einen der Kandidaten zu stimmen, und setzte das Prozedere für

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