Mittwoch, 06. November 2019
Hartz-IV-Sanktionen sind zum Teil verfassungswidrig. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht und entfacht damit eine Debatte über den Rahmen der Grundsicherung in Deutschland. Die Linke schlägt ein „Arbeitslosengeld Plus“ vor. Die Grünen nehmen die Jungen in den Blick.
Das jüngste Urteil zur Verfassungswidrigkeit von Hartz-IV-Sanktionen stößt in mehreren Parteien auf Kritik. Linke und Grüne diskutieren die Anpassung des Arbeitslosengeldes 2, beziehungsweise eine neue Form der Grundsicherung.
Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, fordert etwa die Aufhebung von Hartz-IV-Sanktionen für unter 25-Jährige. „Auch wenn das gestrige Urteil nur die über 25-Jährigen betroffen hat, ist doch jedem klar, dass Respekt und Menschenwürde auch für den Umgang mit jungen Menschen gelten muss“, sagte die Grünen-Politikerin. Der Staat dürfe diese Menschen nicht in Existenznöte stürzen. „Union und SPD sollten nicht darauf warten, bis ihnen erneut ein Gericht vorschreibt zu handeln und die sozialen Grundrechte zu respektieren.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen. Nicht überprüft wurden allerdings die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren.
„Alles andere würde darauf hinauslaufen, dass junge, auf Unterstützung angewiesene Menschen noch stärker zu Sozialhilfeempfängern zweiter Klasse degradiert werden“,
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