Vier statt zwei Monate: Autofahrer sollen in der Corona-Krise die Frist zur Hauptuntersuchung (HU) länger als bisher ohne Bußgeld überschreiten dürfen. Was das im Einzelnen bedeutet:
Was ändert sich genau?
Bisher blieb das Fahren mit abgelaufener Prüfplakette nur für zwei Monate ohne Folgen. Danach drohte von Polizei oder Ordnungsamt ein Bußgeld von 15 Euro. Ab vier Monaten stieg der Betrag auf 25 Euro, bei mehr als acht Monaten auf 60 Euro. Nun sollen die ersten vier Monate Verzug nicht geahndet werden. Das gilt für Privat- und Nutzfahrzeuge, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium.
Wer hat zu entscheiden?
Die Empfehlung zu der Änderung ging vom Verkehrsministerium an die Bundesländer. Wie eine Sprecherin auf Nachfrage erklärt, handele es sich nicht um ein Gesetz, das die geltende Bußgeldkatalog-Verordnung außer Kraft setzt. Die Umsetzung der Empfehlung obliegt nun den jeweiligen Bundesländern.
Gibt es einen Stichtag?
Noch nicht. Formal gelte die Empfehlung, sobald diese im Verkehrsblatt veröffentlicht werde, erklärt die Ministeriumssprecherin. So bleibt etwa noch die Detailfrage offen, ob Autofahrerinnen und Autofahrer, die in den vergangenen Tagen die zweimonatige Frist überschritten haben, von der Kulanzempfehlung erfasst sind – oder nicht. Auch wie lange diese gelten wird, ist noch nicht absehbar.
Ist es noch möglich, eine HU zu machen?
Ja. Allerdings gestalte sich die Zahl der geöffneten Prüfstellen aufgrund der verschiedenen Verordnungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich, erklärt der TÜV-Verband. Die Prüf-Organisation GTÜ betonte indes auf Twitter, die HU sei auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich. „Man kriegt einen Termin, wenn man möchte“, sagt auch Vincenzo Lucà vom TÜV-Süd. Dieser sollte jedoch telefonisch oder online vereinbart werden. Kfz-Werkstätten dürfen noch öffnen. Einige haben aber selbst entschieden, vorerst zu schließen.
Was bedeutet eine überfällige HU für die Kfz-Versicherung?
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