Oberlandesgericht Frankfurt: Polizei muss wieder selbst blitzen

Tempomessungen durch private Dienstleister sind rechtswidrig, in Hessen erhält deshalb ein Raser zehn Euro Bußgeld zurück. Sind auch andere Knöllchen ungültig? …

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt veröffentlichte am Dienstag eine Mitteilung mit folgender Überschrift: „Keine Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister – Bußgeldbescheide rechtswidrig.“ Im Land der schnellen Autos führt so eine Meldung zu spontanen Glücksgefühlen. Beim unverbesserlichen Raser genauso wie bei Leuten, die im Baustellengebiet der Autobahn kurz nicht aufgepasst oder es nicht rechtzeitig über die dunkelgelbe Ampel geschafft haben. Die Bild-Zeitung titelte mit ganz großen Buchstaben: „Knaller-Knöllchen-Urteil.“ Geld zurück vom Staat? Ist die Anti-Strafzettel-Euphorie berechtigt?

Das hessische OLG beschäftigte sich mit einem Fall aus der Gemeinde Freigericht an der Grenze zu Bayern. Dort klagte ein Autofahrer gegen seinen Bußgeldbescheid über zehn Euro wegen zu hohem Tempo und bekam nun Recht. Grund: Der Mann, der die mobile Geschwindigkeitsmessung durchführte, war nicht bei den Ordnungsbehörden der Gemeinden Freigericht und Hasselroth angestellt, sondern bei einer privaten GmbH. Dies sei gesetzeswidrig. Das OLG stellt fest: „Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage.“ Der rasende Autofahrer erhält seine zehn Euro zurück.