Lockdown und Massentests: Das gilt jetzt in Gütersloh und Warendorf

Nach dem Coronavirus-Ausbruch bei Tönnies setzt die Landesregierung auf schärfere Maßnahmen. Sowohl der Kreis Gütersloh als auch der Kreis Warendorf erleben einen zweiten Lockdown. Doch was genau bedeutet das? Was ist jetzt noch erlaubt? Wer wird getestet? Und ist der Urlaub gefährdet? …

Nach dem Coronavirus-Ausbruch beim Schlachtbetrieb Tönnies im Kreis Gütersloh setzt die Landesregierung auf schärfere Maßnahmen. Der gesamte Kreis werde wieder auf die strengen Pandemie-Schutzmaßnahmen zurückgeführt, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet am Vormittag. Am Nachmittag wird klar: Das gilt auch für den benachbarten Kreis Warendorf. Doch was genau bedeutet das für die Menschen? Was ist jetzt noch erlaubt? Wer wird nun getestet? Und ist der Sommerurlaub gefährdet? Einige Antworten:

Was ist im Kreis Gütersloh passiert?

Im Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück gibt es einen massiven Coronavirus-Ausbruch. Von den rund 7000 Mitarbeitern wurden bisher mehr als 1550 positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet. Die Mitarbeiter und ihre Familien stehen seit einigen Tagen unter häuslicher Quarantäne. Hinzu kommen bisher 24 Fälle außerhalb des Betriebes. Laschet sprach vom „bisher größten Infektionsgeschehen“ in Deutschland.

Wie wird der Lockdown begründet?

Der Kreis Gütersloh sowie der benachbarte Kreis Warendorf überschreiten die Obergrenze von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Bund und Länder haben vereinbart, dass ab diesem Wert regionale Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

*Datenschutz

Die Landesregierung geht von einer „klar lokalisierten Infektion“ aus, die vor allem einen Betrieb betreffe. Darum hatte Laschet einen erneuten Lockdown zunächst auch abgelehnt. Nun sagte er, dass trotzdem „besondere Vorsicht“

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