Elektromobilität: Tesla darf Rodung für Fabrik in Brandenburg fortsetzen

Das Berliner Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerden zweier Umweltverbände zurück. Das Projekt sei von großem Interesse für die Öffentlichkeit, hieß es als Begründung. …

Der Elektroautobauer Tesla darf weiter Bäume für seine Gigafabrik im brandenburgischen Grünheide fällen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hob am späten Donnerstagabend den Rodungstopp auf, den die Grüne Liga und der „Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern“ (VLAB) am Samstag erwirkt hatten. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Milliardenprojekt von großem Interesse für die Öffentlichkeit und den Investor sei. Außerdem könne Tesla mit einem positiven Ausgang des Genehmigungsverfahrens rechnen.

Tesla holzt auf dem Gelände bereits 90 Hektar Kiefernforst ab, obwohl die endgültige Erlaubnis zum Bau der Fabrik noch aussteht. Jedoch hatte Brandenburgs Landesumweltamt Tesla eine „Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn“ erteilt. Gegen diese vorzeitigen Bauarbeiten hatten die beiden Umweltvereine geklagt. Deshalb standen seit dem Wochenende die Sägen still.

Für Tesla drängt die Zeit. Denn wenn im März die Brutzeit beginnt, dürfen keine Bäume mehr gefällt werden. Damit würde sich der Bau der Fabrik um mindestens ein halbes Jahr verzögern. Der US-Autobauer möchte bereits im Sommer 2021 mit der Produktion von Elektrofahrzeugen beginnen. 50 000 Autos sollen dort dann jährlich gebaut werden.

Vor der Entscheidung des OVG hatte es noch Versuche gegeben, einen Vergleich zwischen Tesla und den Umweltvereinen auszuhandeln. Doch dieses Vorhaben scheiterte. So hatten am Ende doch die Richter das letzte Wort – und die entschieden zugunsten von Tesla. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Der E-Autobauer hat angekündigt, freiwillig das Dreifache der gerodeten Fäche als Mischwald neu zu pflanzen.

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