Corona-Krise: Regierung verlängert Reisewarnung bis Mitte Juni

Der Auslandsurlaub rückt in die Ferne: Nach SPIEGEL-Informationen soll die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts noch bis mindestens 14. Juni gelten. Über die Sommerferien wird später entschieden. …

Die Bundesregierung will in der Corona-Pandemie vorerst keinerlei Lockerungen für Fernreisen. Nach SPIEGEL-Informationen soll die strikte Warnung für alle touristischen Reisen ins Ausland am Mittwoch vom Bundeskabinett verlängert werden, mindestens bis zum 14. Juni. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hat das Auswärtige Amt (AA) kurz vor der Kabinettssitzung unter den Bundesministerien abgestimmt.

Damit steht fest: Wer über Pfingsten eine Reise ins Ausland gebucht hat, kann diese nach der Entscheidung des Kabinetts stornieren und sich dabei auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts berufen. Das gilt vor allem für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, wo traditionell längere Pfingstferien gelten.

Offen lässt das Papier aus dem AA allerdings, ob Urlaubsreisen während der Sommerferien möglich sein werden, die in manchen Bundesländern schon Ende Juni beginnen. Stattdessen heißt es in der Beschlussvorlage, die bisher gültige Reisewarnung gelte „bis auf Weiteres“, mindestens aber bis Mitte Juni. Vor diesem Datum solle die Lage noch einmal neu bewertet werden, dazu wolle man sich vor allem mit den EU-Nachbarn eng abstimmen.

Keine zweite Rückholaktion

Die Reisewarnung wird damit begründet, dass in den nächsten Wochen keine normalen Reisen ins Ausland möglich seien. Laut dem AA ist weiterhin mit drastischen Einschränkungen im internationalen Luftverkehr und weltweiten Einreisesperren oder Quarantäneregelungen zu rechnen. Mit der Reisewarnung wolle man zudem die weitere Ausbreitung des Virus minimieren und vermeiden, dass deutsche Urlauber erneut massenhaft im Ausland stranden. 

Das AA hatte im Namen der Bundesregierung am 17. März zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen erlassen. Auch damals wurde die Maßnahme mit der Corona-Pandemie und den immer schärferen Einschränkungen im Reiseverkehr begründet. Das Ministerium hatte in der Folge eine Viertelmillion gestrandete Deutsche zurückgeholt.