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— 15.02.2020
Jetzt bis zu 6257 Euro kassieren?
Einmalzahlungen für Dieselkunden: Für wen gilt das Angebot? Wie viel wird gezahlt? Wie kommt man an den Schadensersatz und welche Risiken gibt es?
Wer kann die Einmalzahlung in Anspruch nehmen und was bringt sie?
Insgesamt stellt Volkswagen 830 Millionen Euro für die Entschädigungen zur Verfügung. Den rund 460.000 betroffenen Dieselkunden stehen zwischen 1350 und 6257 Euro in Aussicht. Allerdings hängt die Summe vom Modell und Alter des Fahrzeugs ab. Würde bedeuten: Für günstige und alte Diesel-Fahrzeuge wird weniger gezahlt.
Für die Einmalzahlung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Sie haben den vom Dieselskandal betroffenen Volkswagen EA 189 erworben
• Sie haben sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet
• Sie hatten beim Erwerb des Fahrzeugs ihren Wohnsitz in Deutschland
• Sie haben ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft
• Sie sind aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs
Ab wann und wo gibt es den Schadensersatz?
Was gilt es unbedingt zu beachten?
Achtung, jetzt gilt es abzuwägen! Wer das Geld annimmt, verzichtet auf eine weitere Schadensersatzklage gegen Volkswagen. Wer hingegen weiter auf die Braunschweiger Musterfeststellungsklage setzt, kann auf einen höheren Schadensersatz hoffen. Doch bis es dazu kommt, wird wahrscheinlich noch viel Zeit vergehen. Außerdem müsste jeder einzelne Betroffene seinen persönlichen Schadensersatzanspruch auch nach Einigung mit dem VZBV im Rahmen der Musterfeststellungsklage
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