Sonntag, 26. Juli 2020
Noch steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung aus. Doch Innenminister Seehofer drängt schon jetzt in einem Brief die Justizministerin dazu, eine rasche Gesetzesänderung voranzutreiben.
Im Kampf gegen Kindesmissbrauch drängt CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer nach Informationen der „Bild am Sonntag“ auf eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung. Seehofer habe einen entsprechenden Brief an SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht geschrieben und dränge darin auf eine schnelle Gesetzesänderung, berichtet das Blatt. Seehofer wolle die Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch verstärken und setze dabei auch auf eine längere Speicherung von Computer-IP-Adressen, schreibt die Zeitung.
Der Minister wolle die Speicherfrist von zehn Wochen auf mindestens sechs Monate verlängern und wolle eine schnelle Gesetzesänderung. Die Justizministerin dagegen wolle damit noch warten. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Telekommunikationsdaten anlasslos gespeichert. Datenschützer kritisieren dieses Instrument.
Derzeit steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung aus. Trotzdem drängt Seehofer in seinem Schreiben vom 14. Juli den Angaben zufolge darauf, „dringend erforderliche Anpassungen im Gesetz bereits jetzt vorzunehmen“. Dann könnten diese nach einem möglichen positiven Urteil des EuGH sofort angewendet werden. Dagegen sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums: „Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf kann sinnvoll erst geprüft werden, wenn die Gerichte entschieden haben.“
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