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— 02.04.2020
Fahrtenbuch richtig ausfüllen
Manchmal zahlt es sich aus, den Firmenwagen mittels Fahrtenbuch zu versteuern, statt die Pauschale zu wählen. AUTO BILD erklärt, worauf dabei zu achten ist.
Warum überhaupt ein Fahrtenbuch führen?
In einigen Fällen kann es unterm Strich günstiger sein, ein Fahrtenbuch zu führen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn mit dem Firmenwagen nur wenige private Fahrten unternommen werden, der Listenpreis des Autos sehr hoch ist oder der Wagen schon ziemlich alt ist. Dann kann die Einprozent-Regel vergleichsweise hohe Kosten verursachen. Mit dem Fahrtenbuch müssen Sie hingegen nur die Fahrten versteuern, die sie auch tatsächlich tätigen – das kann sich auszahlen. Außerdem werden alle Kosten berücksichtigt, die das Auto verursacht. Dazu zählen sowohl Sprit und Reparaturen als auch Parkgebühren oder Autopflege. Aber: Alle Belege dafür müssen akribisch gesammelt werden.
Was muss ins Fahrtenbuch eingetragen werden?
Einige Angaben müssen nur einmal gemacht werden, dazu zählen:
• Kfz-Kennzeichen
• Kilometerstand zu Jahresbeginn und -ende
Die jeweiligen Fahrten werden einzeln festgehalten. Wichtig ist, dass jede Fahrt lückenlos erfasst wird. Wird der Wagen von mehreren Personen genutzt, ist vor der Fahrt der jeweilige Fahrer einzutragen. Je nach Anlass sind dabei unterschiedliche Angaben erforderlich, wobei immer der Zweck der Fahrt im Vordergrund steht. Generell wird im Fahrtenbuch zwischen fünf Arten von Fahrten unterschieden:
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