Fast zwei Jahre ist es her, da schrieb sich die große Koalition folgenden Satz in ihren Koalitionsvertrag: „Wir werden zur Steigerung der Verkehrssicherheit den rechtssicheren Einsatz moderner technischer Hilfsmittel wie zum Beispiel Alcolocks ermöglichen.“ Alcolocks oder auch Alkolocks, das ist so ein Wunderwort aus der neuen Welt der angeblich intelligenten Technik: eine automatisierte Wegfahrsperre für betrunkene Fahrer. Wunderbare Idee, sollte man meinen, dass sich das Auto schlicht weigert, an einer der größten Gefährdungen für den Straßenverkehr teilzunehmen. Exakt 35 658 Alkoholunfälle zählte die Statistik 2018, davon fast 14 000 mit Verletzten, 244 Menschen starben; mehr Argumente braucht man eigentlich nicht. Jedenfalls widmete der Deutsche Verkehrsgerichtstag vor einem Jahr dem Alkolock einen Arbeitskreis. Zudem ist auf EU-Ebene von Juli 2024 der Einbau einer Schnittstelle für „Alkohol-Interlocksysteme“ bei Neuzulassungen verbindlich. Diese Woche tagt der Verkehrsgerichtstag erneut, aber ein Wegfahrsperrengesetz ist noch nicht in Sicht. Wir arbeiten daran, teilt das Bundesverkehrsministerium mit.
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